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Hygiene

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Definition

Der Begriff Hygiene wird umgangssprachlich mit der Sauberkeit und Reinlichkeit gleichgesetzt. Per Definition ist Hygiene in verschiedene Bereiche unterteilt. Der medizinische Teil wird als der Bereich bezeichnet, der sich mit der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und ihren natürlichen und sozialen Vorbedingungen befasst". Allgemein formuliert wird Hygiene als die Gesamtheit der Maßnahmen in den verschiedensten Bereichen zur Erhaltung und Hebung des Gesundheitsstandes und zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten", bezeichnet.

Ziel im weiteren Sinne ist es, die Gesundheit des Menschen zu erhalten. Durch hygienisches Verhalten und das richtige Hygienekonzept werden unterschiedliche Ziele verfolgt. Zum einen soll die Verbreitung von bestehenden Krankheiten vermieden werden. Zum anderen soll die Infektion und Kontamination von gesunden Menschen vermieden werden. Falls ein Kollege durch einen Erreger infiziert ist, wird durch die Hygiene die Verbreitung der Erreger vermieden. Zusätzlich wird die Hygiene auch zur Vorbeugung von Krankheiten und Infektionen eingesetzt. In hygienisch kritischen Bereichen wie Krankenhaus, Pharmaproduktion oder Rettungsdienst wird die Hygiene vorbeugend umgesetzt, um ein bestimmtes hygienisches Level sicherzustellen. Hierzu werden spezifische Hygienekonzepte und ein Hygieneplan eingesetzt.

Ziele der Hygiene

  • Verbreitung von bestehenden Krankheiten vermeiden
  • Infektion und Kontamination von gesunden Menschen vermeiden
  • Einsatz und Konsum von hygienisch einwandfreien Produkten sicherstellen
  • Ein bestimmtes hygienisches Level sicherstellen (zum Beispiel im Rettungsdienst)

RKI und IfSG

Gemäß § 23 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz(IfSG) erstellt die Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO) Empfeh­lungen zur Prä­vention noso­komialer Infek­tionen sowie zu betrieb­lich-orga­ni­sa­torischen und baulich-funk­tionellen Maß­nahmen der Hygiene in Kranken­häusern und anderen medi­zinischen Ein­richtungen. Der § 36 Abs. 1 IfSG bestimmt, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kindergemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen

Arbeitsschutz

Auch der Arbeitsschutz kennt die Vorgabe zur Erstellung eines Hygieneplans. Eine grundsätzliche Aussage zu den Anforderungen an Hygienepläne enthält die TRBA 250 für das Gesundheitswesen und ergänzend hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe eine Handhabe für die einzelnen Arbeitsschritte zur Gefährdungsbeurteilung in der TRGS 400 veröffentlicht.

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