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Eindeutige und einheitliche Empfehlungen zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im Rettungsdienst gibt es derzeit nicht. Das Robert-Koch-Institut verweist in diesem Zusammenhang, für relevante Themen auf die Publikationen Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen[1], Händehygiene[2] und auf die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten[3]. Im Jahr 2011 wurde durch eine Arbeitsgruppe eine Kategorisierung von infektiös erkrankten Patienten erarbeitet. Die erkrankten Patienten werden dabei in folgende Kategorien eingeteilt.[4]

Kategorie A

Patienten, bei denen kein Anhalt für das Vorliegen einer Infektionserkrankung besteht. Dies umfasst ebenfalls Patienten, bei denen zwar eine Infektion besteht und diagnostiziert wurde, diese jedoch nicht durch beim Transport übliche Kontakte übertragen werden kann.

Maßnahmen: Standardhygiene


Kategorie B

Patienten, bei denen die Diagnose gesichert ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie an einer übertragbaren Infektionskrankheit leiden, wie z.B. offene Lungentuberkulose, humane Influenza, Meningokokkenmeningitis, Masern. Dazu gehören auch und insbesondere Träger von multiresistenten Erregern, wie beispielsweise MRSA, 3-/4-MRGN und VRE, bei denen mit Tröpfcheninfektion oder infektiösen Aerosolen bei unkontrolliertem Sekretabgang, wie beispielsweise Husten, gerechnet werden muss.

Maßnahmen: Es sind ergänzende Maßnahmen über die Standardhygiene hinaus notwendig: Erweiterte Standardhygiene.


Kategorie C1

Patienten, bei denen die Diagnose gesichert ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie an einer übertragbaren Infektionskrankheit leiden, die für den Erkrankten sowie die Kontaktpersonen ein besonderes Risiko darstellt, z.B. Pest, Lungenmilzbrand, SARS, Coronavirus (MERS-CoV), Sonderformen der aviären Influenza (A/H7N9).

Maßnahmen: Es sind über die Standardhygiene hinaus spezielle Schutzmaßnahmen notwendig.


Kategorie C2

Patienten, bei denen die Diagnose gesichert ist oder der begründete Verdacht besteht, dass sie an einer hochkontagiösen Erkrankung leiden wie z. B. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (Lassa, Ebola, Marburgvirus).

Maßnahmen: Die Leitstelle ist über den Verdacht oder das Vorliegen einer Infektionskrankheit der Kategorie C2 zu informieren. Die weiteren Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit Gesundheitsamt, Notarzt und dem zuständigen STAKOB-Zentrum getroffen. Direkter Kontakt mit dem Patienten ist ohne spezielle Schutzausrüstung zu vermeiden. Für derartige Transporte steht der RTW-I des Landes, derzeit auf der Rettungswache am BER stationiert, zur Verfügung. Es gelten die höchsten Schutzmaßnahmen, d.h. bei Verdacht oder Nachweis einer hochkontagiösen Infektionskrankheit, die den Einsatz des Spezialrettungstransportwagens RTW-I des Landes Brandenburg erfordert, ist das Vorgehen nach dem aktuell gültigen Handlungsschema des Landes Brandenburg zu berücksichtigen.


Diese Einteilung wurde im Rahmenhygieneplan für Rettungs- und Krankentransportdienste festgelegt. Dieser Rahemnhygieneplan wurde durch einen Länderarbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach §36 IfSG bereits 2011 erstellt. Beteiligt waren:

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
  • Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
  • Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
  • Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Eine interessante Dissertation zum Thema Hygiene und Infektionsschutz im Rettungsdienst wurde bereits 2010 von Raoul Groß erstellt.[5]

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